Drei Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rechte von Migrant*innen

Drei Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rechte von Migrant*innen

Quelle: Diakonie

Zum Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten am 18. Dezember fordert die Diakonie Deutschland von der neuen Bundesregierung drei Sofortmaßnahmen. Deutschland muss die UN-Wanderarbeiter-Konvention ratifizieren, die 24-Stunden-Betreuung in der häuslichen Pflege grundlegend reformieren und legal gestalten sowie arbeitssuchende EU-Staatsangehörige sozial absichern.

1. UN-Wanderarbeiter-Konvention beitreten

Deutschland muss endlich die UN-Wanderarbeiter-Konvention ratifizieren.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Arbeitsmigrantinnen und -migranten leisten einen erheblichen Beitrag zum Wohlstand in Deutschland. Sie sind aber in vielerlei Weise benachteiligt. Die Menschen benötigen umfassend Schutz bei Krankheit oder einem Unfall und einen sicheren Aufenthaltsstatus. Durch den Beitritt zur Wanderarbeiter-Konvention verpflichtet sich der deutsche Gesetzgeber, die Rechte der Menschen zu verbessern, von deren Arbeit die Gesellschaft profitiert. Dies wäre - auch im internationalen Kontext - ein wichtiges Signal."

2. 24-Stunden-Betreuung in der häuslichen Pflege reformieren und legal gestalten

Die 24-Stunden-Betreuung in der häuslichen Pflege durch osteuropäische Kräfte muss grundlegend reformiert und legal ausgestaltet werden. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Pflegekraft wurde vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24. Juni als rechtswidrig erklärt. Sie ist ethisch nicht zu verantworten und auch aus pflegewissenschaftlicher Perspektive inakzeptabel.

Maria Loheide: "Die Bundesregierung muss ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung unterbinden. Dazu muss sie ein Maßnahmenpaket entwickeln, das die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen verlässlich sichert. Für die geschätzt 800.000 Pflege- und Betreuungskräfte in privaten Haushalten müssen dieselben Regeln und Rahmenbedingungen gelten wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auch. Dazu gehören der Mindestlohn und die Begrenzung der Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz. Die Praxis ist davon leider weit entfernt."

3. Arbeitssuchende EU-Staatsangehörige sozial absichern

Arbeitssuchende EU-Staatsangehörige dürfen nicht länger von Sozialleistungen und Kindergeld ausgeschlossen werden. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland brauchen die gleichen sozialen Rechte. Maria Loheide: "EU-Staatsangehörige müssen sozial abgesichert sein, wenn sie sich rechtmäßig zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Eine Freizügigkeit zur Arbeitssuche ohne Garantie auf Existenzsicherung wird zum Nährboden für Ausbeutung und Menschenhandel."

Zum Hintergrund:
Weltweit leben und arbeiten etwa 3,3 Prozent aller Menschen und etwa 4,4 Prozent aller Erwerbstätigen in Staaten, in denen sie nicht geboren wurden. Zurzeit sind weltweit ungefähr 260 Millionen Menschen Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter. Sie

  • füllen wichtige Lücken in den Arbeitsmärkten wohlhabender Länder,
  • zahlen in die Sozialversicherungssysteme mehr ein als sie in Form von Leistungen erhalten,
  • zahlen mehr Steuern als es ihrem Anteil an der Nutzung staatlicher Leistungen entspricht und
  • fördern den technologischen Fortschritt in Deutschland.

Eine große Gruppe sind Frauen, die hauswirtschaftliche und pflegerische Arbeiten in anderen Ländern übernehmen, oft ohne Arbeitsverträge, die den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Zu dieser Gruppe gehören bis zu 800.000 Live-in-Kräfte (sogenannte "24-Stunden-Betreuerinnen"), die nach aktuellen Schätzungen zurzeit in Deutschland tätig sind.

Migrantinnen und Migranten brauchen besonderen Schutz ihrer Menschenrechte. Die Vereinten Nationen haben deshalb am 18. Dezember 1990 das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen verabschiedet. Die Konvention verlangt von den Vertragsstaaten vorbeugenden Schutz sowie die Verhinderung von Missbrauch und Ausbeutung von Wanderarbeitenden und ihren Angehörigen.

Auch das Ziel 15 des Globalen Migrationspakts, dem sich 2018 Deutschland im Rahmen der Vereinten Nationen politisch verpflichtet hat, verlangt die "Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen".

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Sarah Spitzer
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