Quellen: Deutsches Institut für Menschenrechte / Wissenschaftler*innen der Universität Halle
Die Enthüllungen der Rechercheplattform "Correctiv" zum Geheimtreffen von AfD-Funktionären mit anderen rechtsextremen Akteuren hat erneut das menschenverachtende Gedankengut innerhalb der AfD verdeutlicht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert, "dass dieser Gefahr mit allen verfügbaren rechtsstaatlichen Mitteln begegnet werden muss". Rund 60 Wissenschaftler*innen der Uni Halle fordern in einem Aufruf die "Intensivierung der Debatte über den angemessenen Umgang mit der AfD, an deren Ende auch ein Verbotsantrag stehen kann".
Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt:
"Laut 'Correctiv'-Recherche war die Deportation von Millionen von Menschen aus Deutschland - auch solcher mit deutscher Staatsangehörigkeit - Thema des Treffens. Solche brachialen Deportationspläne befürworten Spitzenpolitiker*innen der AfD schon seit vielen Jahren offen. Der Thüringer AfD-Chef Höcke spricht schon lange von einem großen 'Remigrationsprojekt', das auf die Deportation von Millionen von Deutschen und anderen Menschen abzielt, die in Deutschland zuhause sind. Dieser Kurs hat sich in der AfD zunehmend durchgesetzt.
"Die AfD hat sich längst zu einer rechtsextremen Partei entwickelt, die auf die Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Grund- und Menschenrechte abzielt."
Eine solche national-völkische Position ist rassistisch diskriminierend und daher mit der grundgesetzlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar.
National-völkische und damit rechtsextreme Positionen sind in der Programmatik der AfD fest verankert. Sie hat sich längst zu einer rechtsextremen Partei entwickelt, die auf die Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Grund- und Menschenrechte abzielt. Dies gilt nicht nur für die bisher vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Landesverbände.
Das Institut hat in seiner Analyse 'Warum die AfD verboten werden könnte. Empfehlungen an Staat und Politik' bereits im Juni 2023 ausgeführt, dass die Gefährlichkeit der AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht hat, der ein Parteiverbot gemäß Artikel 21 Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht ermöglicht. Zugleich unterstreicht das Institut, dass dieser Gefahr mit allen verfügbaren rechtsstaatlichen Mitteln begegnet werden muss, darunter dem Disziplinarrecht gegenüber Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen sowie dem Waffenrecht. Die parteinahe Stiftung ist außerdem von der finanziellen Förderung politischer Stiftungen auszuschließen. Die demokratischen Parteien müssen im öffentlichen Diskurs und im politischen Handeln alles tun, um einer Normalisierung der AfD und ihrer rechtsextremen Positionen entgegenzuwirken."
Die Wissenschaftler*innen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg schreiben in ihrem Aufruf "Wehrhafte Demokratie ernst nehmen – über AfD-Verbot nachdenken":
"Unsere Demokratie ist derzeit so herausgefordert wie lange nicht. Sie ist keine Schönwetterveranstaltung, sondern muss sich dann bewähren, wenn es schwierig wird. Streit ist in einer Demokratie konstitutiv und muss zugleich jederzeit auf der Wertebasis unserer freiheitlichen Verfassungsordnung ausgetragen werden.
Als Lehrende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg empfinden wir eine besondere Verantwortung, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Die ‚Alternative für Deutschland‘ gefährdet diese in einem nicht mehr akzeptablen Ausmaß. Offenkundig hat jüngst der AfD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt an einer Runde zum 'Masterplan Remigration' teilgenommen, und dies erinnert an dunkelste Stunden der deutschen Geschichte. Es bestätigt, was der Verfassungsschutz schon länger sagt und jeder kundige Beobachter weiß: Die AfD ist gesichert rechtsextrem.
"Wir fordern eine Intensivierung der Debatte über den angemessenen Umgang mit der AfD, an deren Ende auch ein Verbotsantrag stehen kann."
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung lässt keinen Raum für Positionen, die diese abschaffen oder verächtlich machen wollen – und verlangt zugleich ein Höchstmaß an Toleranz gegenüber politisch und weltanschaulich Andersdenkenden. Doch die wehrhafte Demokratie ist nicht wehrlos, wenn es darauf ankommt. Neben einem Betätigungsverbot für erwiesenermaßen rechtsextreme Personen oder dem Entzug der Finanzierungsgrundlage einer rechtsextremen Partei ist als letztes Mittel auch ein Parteiverbot möglich. Dieses hat zu Recht hohe Hürden und kommt nur dann infrage, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass eine Partei aktiv und planvoll auf die Beeinträchtigung bzw. Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. Es wird immer sichtbarer, dass die AfD genau dies tut. Zudem darf es nicht folgenlos bleiben, wenn ein Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft. Wir fordern eine Intensivierung der Debatte über den angemessenen Umgang mit der AfD, an deren Ende auch ein Verbotsantrag stehen kann."