Ministerien: Papier zu Demokratiefördergesetz vorgelegt

Ministerien: Papier zu Demokratiefördergesetz vorgelegt

Quelle: Bundesinnenministerium

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium (BMI) die Beteiligung der Zivilgesellschaft zum Demokratiefördergesetz begonnen. Mehr als 200 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nun eingeladen, in den nächsten Wochen ihre Ideen einzubringen. Grundlage ist ein von BMI und BMFSFJ gemeinsam erarbeitetes Diskussionspapier zu der geplanten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs.

Ziel des Gesetzes ist es, wichtige Projekte im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können. So sollen sie für ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit mehr Planungssicherheit erhalten. Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage für die Förderung und darf deswegen lediglich befristete Modellprojekte fördern.

„Es ist an uns allen, unsere vielfältige und offene Gesellschaft zu verteidigen.“                                                                              Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir wollen unsere Demokratie von innen heraus stärken. Menschenverachtung, Demokratiefeindlichkeit, Hass und Intoleranz zu begegnen, ist nicht allein eine Aufgabe von Polizei und Justiz. Es ist an uns allen, unsere vielfältige und offene Gesellschaft zu verteidigen. Das ist der beste Schutz gegen Extremismus und gegen Angriffe auf politische Institutionen, die freie Wissenschaft und unabhängige Medien. Das Demokratiefördergesetz wird eine wichtige Grundlage sein, um das großartige demokratische und gesellschaftliche Engagement, das es überall in unserem Land gibt, endlich auch durch den Bund verlässlich und umfassend fördern zu können. Wir werden das Gesetz für die demokratische Zivilgesellschaft und gemeinsam mit der demokratischen Zivilgesellschaft entwickeln. Deshalb starten wir heute den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Beteiligungsprozess. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und mir gelingen wird, dem Kabinett noch in diesem Jahr den Entwurf für das Demokratiefördergesetz vorzulegen."

„Wir brauchen einen gesetzlichen Auftrag für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements, damit Initiativen längerfristig gefördert werden können und bessere Planungssicherheit haben.“
                                                                                  Bundesfamilienministerin Anne Spiegel

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: "Für das neue Demokratiefördergesetz streben wir bewusst eine sehr breite Beteiligung an. Wir wollen sicherstellen, dass diejenigen, die sich täglich für Vielfalt und Demokratie einsetzen, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auch wirklich gehört werden. Ich bin allen, die sich für ein friedliches Miteinander in unserem Land engagieren, zutiefst dankbar. Angesichts einer zunehmenden Radikalisierung von Teilen unserer Gesellschaft insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus verdienen diese Menschen jede Unterstützung, die wir ihnen geben können. Das Bundesfamilienministerium fördert bereits eine Vielzahl von Initiativen in ganz Deutschland. Wir wollen und müssen aber mehr tun. Wir brauchen einen gesetzlichen Auftrag für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements, damit Initiativen längerfristig gefördert werden können und bessere Planungssicherheit haben. Deshalb freue ich mich, jetzt gemeinsam mit Bundesinnenministerin Faeser die ersten konkreten Schritte auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz einzuleiten."

Die im Diskussionspapier des BMFSFJ und des BMI vorgestellten Ziele des Demokratiefördergesetzes sind:

  • Einen gesetzlichen Auftrag des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu schaffen, auf Grund dessen sowohl eigene Maßnahmen des Bundes als auch die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements vorgesehen werden können,
  • eine angemessene Finanzierung in diesem Bereich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicherzustellen und
  • allgemeine Fördervoraussetzungen festzuschreiben, die eine bedarfsorientierte, längerfristige und altersunabhängige Förderung von Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung zur Demokratiestärkung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung ermöglichen.

Das gemeinsame Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI ist hier zu finden.

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