Quelle: Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR)
Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Element für gesellschaftliche Teilhabe. In Deutschland trifft allerdings in vielen Städten eine wachsende Nachfrage auf ein stagnierendes Angebot. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat in seinem Jahresgutachten 2026 "Raum für Entwicklung: Wohnen und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft" untersucht: Wie wohnen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund? Wie wirkt sich die Wohnsituation auf den Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung und auf das soziale Miteinander aus? Und welche Handlungsempfehlungen lassen sich daraus für die Migrations-, Integrations- und Wohnungspolitik ableiten?
Deutschland ist ein Mieterland: Über die Hälfte aller Menschen leben in Mietwohnungen. "Wer einen Mietvertrag hat, ist durch das starke Mietrecht gut geschützt. Diejenigen aber, die neu auf den Wohnungsmarkt kommen, weil sie nach Deutschland zuwandern oder umziehen wollen, haben es schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das gilt besonders für einkommensschwache Personen und Familien; dazu zählen überdurchschnittlich oft Menschen mit Zuwanderungsgeschichte", sagt Prof. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR, anlässlich der Vorstellung des Jahresgutachtens 2026. "Dieser Mechanismus wird verschärft durch den Mangel an Wohnraum und hemmt Mobilität."
Ende 2024 lebten in Deutschland rund 83,6 Millionen Menschen, das sind 3,8 Millionen mehr als zum Jahresende 1990. Dieses Bevölkerungswachstum ist ausschließlich auf Zuwanderung aus der Europäischen Union sowie aus Drittstaaten zurückzuführen. Zudem ist der Trend zu Einpersonenhaushalten gestiegen. Das Wohnraumangebot in Deutschland hat mit diesen Entwicklungen jedoch nicht Schritt gehalten, besonders in Ballungsräumen und wirtschaftlich starken ländlichen Regionen. "Die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage führt zu Verteilungskonflikten. Für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wirken sich diese Engpässe oft besonders stark aus, weil sie über weniger finanzielle Mittel verfügen oder als Neuzugewanderte neu in den Markt eintreten", sagt der SVR-Vorsitzende Prof. Kluth. "Darüber hinaus beeinträchtigt Wohnraumknappheit inzwischen auch die Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften." Das SVR-Jahresgutachten widmet sich daher dem Zusammenhang zwischen Wohnen und Migration im Einwanderungsland Deutschland, es beschreibt Befunde zur Wohnsituation von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und analysiert Hintergründe und Ursachen für die aufgezeigten Ungleichheiten, etwa die geltenden Regelungen für die Unterbringung von Geflüchteten.
Unterschiedliche Wohnmuster: Sozioökonomische Faktoren wichtiger als Herkunft
Das SVR-Jahresgutachten 2026 zeigt, dass sich die Wohnsituation von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheidet: Zugewanderte und ihre Nachkommen haben im Schnitt weniger Wohnfläche pro Person zur Verfügung und leben häufiger in überbelegten Wohnungen; sie leben seltener in Eigentum und müssen zugleich einen größeren Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden. Außerdem sind Ausländerinnen und Ausländer überproportional von Wohnungslosigkeit betroffen. Menschen mit Zuwanderungsschichte leben zudem oft in Städten, wo der Wohnungsmarkt oft sehr angespannt ist. Daher spielen urbane Räume als Ankunfts- und Lebensorte für Zugewanderte eine besondere Rolle. "Gründe für die unterschiedlichen Wohnmuster sind vor allem sozioökonomische Faktoren wie Einkommen, Bildung und berufliche Stellung", erläutert die Stellvertretende SVR-Vorsitzende Prof. Birgit Glorius. "Für Familien und einkommensschwache Personen ist es eine besondere Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum zu finden – und dazu zählen überdurchschnittlich oft Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Sie werden zudem bei der Wohnungssuche häufig diskriminiert – auch rassistisch, wie Studien gezeigt haben." Neuzugewanderte stehen nicht selten vor weiteren Hürden, die es erschweren, eine Wohnung anzumieten: Dazu zählen ein unsicherer Aufenthaltsstatus, begrenzte Sprachkenntnisse und fehlende Netzwerke.
Das Jahresgutachten zeigt, dass ethnische Segregation, also die räumliche Konzentration von Zugewanderten und ihren Nachkommen, in Deutschland im internationalen Vergleich geringer ausgeprägt ist, mit in den letzten Jahrzehnten sinkender Tendenz. "Zugenommen hat aber die soziale Segregation, also die räumliche Konzentration von Personen bestimmter Einkommensschichten: Arm und Reich leben tendenziell jeweils unter sich. Das hängt auch mit einer verstärkten Zuwanderung in ärmere Stadtteile oder Kommunen zusammen, da Neuzugewanderte im Durchschnitt vor allem kurz nach ihrer Ankunft ökonomisch schlechter gestellt sind. Hier verschränken sich Armut und Zuwanderung zunehmend", so Prof. Kluth.
Quartiere in den Fokus rücken, in denen sich Zuwanderung und Armut verschränken, und sozialer Segregation vorbeugen
"Grundsätzlich können von Zuwanderung geprägte Quartiere ihren Bewohnerinnen und Bewohnern gute Bedingungen für das Ankommen und soziale Teilhabe bieten. Sie sind nicht – wie oft angenommen – per se integrationshemmend. Eine Konzentration von Zuwanderung und Armut beeinträchtigt dagegen nicht nur die Teilhabechancen der betroffenen Personen, sie kann auch das soziale Zusammenleben erschweren und im ungünstigsten Fall eine Abwärtsspirale in Gang setzen. Solche Quartiere können und müssen aktiv gestaltet werden und gehören in den Fokus der Sozial- und Integrations- wie der Stadtentwicklungspolitik", so die Humangeographin Prof. Glorius. "Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Der Wohnort ist häufig Lebensmittelpunkt und auch Ort des sozialen Austauschs, etwa wenn Menschen sich in Nachbarschaften begegnen, sich gegenseitig unterstützen oder wenn Konflikte entstehen. Für Personen und Familien, die von Armut betroffen sind, ist das direkte Wohnumfeld besonders wichtig. Sie sind stärker darauf angewiesen als Menschen, die sich in vielfältigen sozialen Räumen bewegen", so Glorius weiter.
"Gerade in solchen Quartieren ist eine funktionierende Verwaltung und Daseinsvorsorge mit einer entsprechenden sozialen Infrastruktur besonders wichtig. Investiert werden sollte in gut ausgestattete Kitas, Schulen, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen. Davon profitieren alle im Quartier", betont Glorius. Damit es nicht zu Verteilungskonflikten und sozialen Spannungen kommt, ist hier außerdem ein Quartiersmanagement sinnvoll, das staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure vernetzt, Angebote koordiniert und Begegnungsmöglichkeiten schafft. Wohnungsunternehmen, Bildungseinrichtungen und lokale Vereine, darunter auch Migrantenorganisationen, tragen zum nachbarschaftlichen Zusammenleben bei und sollten in die Quartiersarbeit einbezogen werden, empfiehlt der SVR.
"Kommunen können sozialer Segregation auch mit kluger Stadtentwicklungspolitik und der Förderung von sozialem Wohnungsbau entgegenwirken", ergänzt der SVR-Vorsitzende Prof. Kluth. Das Beispiel der Stadt Wien zeigt, dass auch gemeinwohlorientierter staatlicher Wohnungsbau Segregation vorbeugen kann. Die seit Januar 2025 in Deutschland geltende neue Wohngemeinnützigkeit schafft hierfür eine Voraussetzung. "Probleme auf dem Wohnungsmarkt wie der ungleiche Zugang und das knappe Angebot an bezahlbarem Wohnraum sind ganz überwiegend allgemeine soziale Probleme und lassen sich nur zu einem sehr geringen Teil durch Migrationspolitik lösen", so Kluth.
Bezahlbaren Wohnraum als Standortfaktor begreifen, um ausländische Fachkräfte anzuwerben
Wohnraumknappheit kann auch die Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland hemmen, die Deutschland aus demografischen Gründen benötigt. "Internationale Fachkräfte selbst nennen Unterstützung bei der Wohnungssuche inzwischen als vordringlichen Bedarf", sagt Kluth. Zugleich kann die Zuwanderung von Fachkräften auch dazu beitragen, dass die Preise steigen und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum knapper wird. "Hier sind auch die Arbeitgeber gefragt. Sie könnten mit Wohnungsbauunternehmen kooperieren oder sich an genossenschaftlichen Wohnprojekten beteiligten, um gemeinsam zusätzlichen Wohnraum für Beschäftigte zu schaffen. Dabei ist darauf zu achten, dass das sozialverträglich geschieht, damit keine Verdrängungseffekte entstehen."
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in wirtschaftsstarken Regionen oder Städten hindert im Übrigen auch bereits hier lebende Familien mit Zuwanderungsgeschichte, dorthin zu ziehen, wo ihre Jobchancen besser wären. "In sehr ländlichen oder strukturschwachen Regionen ist zwar Wohnraum in der Regel günstiger, aber dafür sind Qualifizierungsangebote und qualifikationsadäquate Arbeitsstellen begrenzt. Außerdem sind sie mit dem öffentlichen Nahverkehr oft schlecht erreichbar. Das wiederum erschwert es etwa Geflüchteten, erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzusteigen", so Prof. Glorius.
Weitere Empfehlungen aus dem SVR-Jahresgutachten 2026:
- Neuen Wohnraum schaffen, auch um Verteilungskonflikte zu reduzieren
- Startchancen von Kindern und Jugendlichen von der Wohnlage entkoppeln, etwa indem Kitas und Schulen in herausfordernden Lagen anhand geeigneter Sozialindizes gefördert werden
- Zugewanderte und ihre Nachkommen effektiv vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt schützen
- (Arbeitsmarkt-)Integration von Geflüchteten fördern, etwa durch passgenaueres Verteilsystem
- Standards bei der Unterbringung von Geflüchteten sicherstellen
Das SVR-Jahresgutachten 2026, ein Faktenpapier sowie weitere Informationen können HIER heruntergeladen werden.
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Irena Kogan, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.