Urteil: Aktuelle Zurückweisungspolitik ist rechtswidrig

Urteil: Aktuelle Zurückweisungspolitik ist rechtswidrig

Quelle: PRO ASYL

Eine 16-jährige Geflüchtete aus Somalia hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze gewonnen. Das Gericht stellte in seinem Beschluss klar: Die Zurückweisung der schwer verletzten Jugendlichen war rechtswidrig. Ebenso haben zwei weitere somalische Schutzsuchende, die einer verfolgten Minderheit angehören, ihre Eilverfahren gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Alle drei Verfahren werden aus dem Rechtshilfefonds von PRO ASYL unterstützt.

"Die europarechtswidrige Praxis, Asylsuchende zurückzuweisen, muss sofort beendet werden."
Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL

"PRO ASYL ist erleichtert, dass das Gericht den Betroffenen zu ihrem Recht verholfen hat. Die europarechtswidrige Praxis, Asylsuchende zurückzuweisen, muss sofort beendet werden. Bundesinnenminister Dobrindt hat mit seinem nationalen Alleingang genug Leid für Schutzsuchende verursacht und außenpolitischen Schaden angerichtet", erklärt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Ein Team von PRO ASYL war unmittelbar nach der Anweisung von Bundesinnenminister Dobrindt an die Grenze gereist. Vor Ort trafen sie auf mehrfach zurückgewiesene Schutzsuchende – unter ihnen die 16-Jährige, die sich aufgrund ihrer Verletzungen kaum noch fortbewegen konnte. Dreimal wurde sie trotz ihrer Minderjährigkeit und ihres kritischen Gesundheitszustands von deutschen Grenzbeamt*innen abgewiesen. Gemeinsam mit polnischen Partnerorganisationen sorgte PRO ASYL für ihre medizinische Versorgung, Unterbringung und rechtliche Vertretung in Polen und Deutschland.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun bestätigt: Die Zurückweisungen der jungen Frau sowie der zwei somalischen Männer verstoßen gegen deutsches und europäisches Recht.

Nach wochenlanger Flucht an Grenzbrücke angekommen

Die Versuche von Alexander Dobrindt, durch populistische Rhetorik ein Klima der Härte zu schaffen, gehen nicht nur zulasten schutzbedürftiger Menschen – sie stehen auch im Widerspruch zum geltenden Recht. Wer Geflüchtete trotz offensichtlicher Hilfsbedürftigkeit zurückweist, handelt nicht nur unethisch, sondern rechtswidrig. Zudem gefährdet dieser nationale Alleingang die europäische Einheit.

Die 16-Jährige war im Mai 2025 gemeinsam mit zwei weiteren somalischen Geflüchteten nach wochenlanger Flucht in kritischem Zustand an der Grenzbrücke bei Frankfurt (Oder) angekommen – geschwächt, verletzt und medizinisch unterversorgt. Trotz ihres Zustands wurde sie ohne Prüfung ihres Schutzgesuchs nach Polen zurückgeschoben. Erst durch zivilgesellschaftliche Unterstützung sowie die Intervention einer Anwältin konnte die Zurückweisung erfolgreich angefochten werden.

PRO ASYL fordert ein sofortiges Ende rechtswidriger Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Zudem braucht es eine umfassende politische Aufarbeitung dieses Falles und ähnlicher Fälle, um systematische Rechtsverstöße und unterlassene Hilfeleistungen künftig zu verhindern.

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