Quelle: PRO ASYL
Am 21. Mai 2025 wurde der "Grundrechte-Report 2025. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" in Berlin vorgestellt. PRO ASYL gehört seit vielen Jahren zum Kreis der Herausgeber*innen. Der 29. Grundrechte-Report behandelt die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten im Jahr 2024, darunter auch die anhaltende Einschränkung von Rechten geflüchteter Menschen.
"Es ist von großer Bedeutung,
das Asylrecht entschlossen zu verteidigen."
Peter von Auer, rechtspolitischer Referent von PRO ASYL
Peter von Auer, rechtspolitischer Referent von PRO ASYL und Mitherausgeber, beklagt: "Das Grundrecht auf Asyl sowie damit verbundene Bereiche stehen unter Beschuss. Die Rechte Geflüchteter werden in vielerlei Hinsicht beschnitten, sei es beim Zugang zu internationalem Schutz, beim Familiennachzug, durch Verschärfung der Abschiebehaft oder durch die Einschränkung von Sozialleistungen mittels des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Bezahlkarten. Es ist von großer Bedeutung, das Asylrecht entschlossen zu verteidigen."
In bislang nicht gekanntem Ausmaß stehen die Kommunikationsgrundrechte und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie unter Druck. Bestimmte Arten von Versammlungen werden pauschal verboten und Protestcamps mit Gewalt geräumt, die Äußerung von Meinungen wegen ihres Inhalts kriminalisiert, Kulturschaffende und Wissenschaftler*innen unter Generalverdacht gestellt. Der Report behandelt außerdem neben den Einschränkungen der Rechte Geflüchteter, den Umgang mit Menschen in Haft und Strafvollzug sowie die Militarisierung von Politik und Gesellschaft.
Maximilian Steinbeis, freier Publizist und Geschäftsführer des Verfassungsblogs, präsentierte den Grundrechte-Report in Berlin. Er unterstrich, wie wichtig der Einsatz für die Grundrechte aktuell ist: "Wir leben in dunklen Zeiten. Die täglichen Nachrichten aus den USA dürfen nicht überdecken, wie sehr auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes die autoritäre Wende voranschreitet. Das legt der Grundrechte-Report offen. Genau zur richtigen Zeit."
"Die im Report erläuterten Fälle zeigen deutlich, wie unsere per Grundgesetz geschützten Bürgerrechte zunehmend durch den deutschen Staat eingeschränkt werden."
Charlotte Ellinghaus, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ)
Sevda Can Arslan, die in der Initiative 2. Mai aktiv ist, trug vor: "Die vielen Fälle von tödlicher Polizeigewalt haben ein Muster: Die Getöteten sind marginalisiert und befinden sich häufig in psychischen Krisen. Immer ist im Polizeinarrativ von Notwehr die Rede, nie von institutionellem Rassismus. Die Hinterbliebenen werden allein gelassen und müssen selbst für Aufklärung und Gerechtigkeit sorgen. Doch die Deutungshoheit der Polizei beginnt immer mehr zu bröckeln, zu viele Menschen sagen inzwischen, dass dies keine Einzelfälle sind."
Jessica Grimm, Strafverteidigerin in Berlin, berichtete über Strafverfahren gegen Studierende, die aus Protest u.a. gegen den Krieg in Gaza Teile der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Freien Universität besetzt haben: "Meinungsfreiheit versus Staatsräson: Die in Deutschland wiederauflebenden Studierendenproteste werden von staatlichen Institutionen mit drastischen Grundrechtseinschränkungen beantwortet. Das Recht auf Protest ist fundamental und muss verteidigt werden. Dem geht der Grundrechte-Report nach."
Charlotte Ellinghaus, die Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg studiert und Mitglied im Bundesvorstand der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) ist, erläuterte die Ziele der Redaktion des Grundrechte-Reports: "Die im Report erläuterten Fälle zeigen deutlich, wie unsere per Grundgesetz geschützten Bürgerrechte zunehmend durch den deutschen Staat eingeschränkt werden. Der Report dokumentiert, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln diese Entwicklung vorangetrieben wird und möchte damit zum politischen Engagement gegen diese Tendenz motivieren."
Das Buch ist über den Buchhandel oder die Webseite der Herausgeber zu beziehen.
Hintergrundinformation
Der Grundrechtereport versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und bespricht Entscheidungen von Parlamenten, Behörden und Gerichten, aber auch von Privatunternehmen. Der Grundrechte-Report 2025 wurde von Peter von Auer, Charlotte Ellinghaus, Rolf Gössner, Martin Heiming, Max Putzer, Britta Rabe, Rainer Rehak, John Philipp Thurn, Marie Volkmann und Rosemarie Will herausgegeben.
Er ist ein Projekt von zehn Bürgerrechtsorganisationen: Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative • Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Neue Richter*innenvereinigung • PRO ASYL • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein • Vereinigung Demokratischer Jurist:innen • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung • Gesellschaft für Freiheitsrechte.