Tiefpunkt bei europ. Asylreform noch nicht erreicht!

Tiefpunkt bei europ. Asylreform noch nicht erreicht!

Quelle: Pro Asyl

Nachdem die Einigung der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 über massive Verschärfungen im EU-Asylrecht bereits starke Kritik hervorgerufen hat, warnen nun 55 Menschenrechts- & Kinderrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und entwicklungspolitische Organisationen davor, dass mit der aktuell zwischen den Mitgliedstaaten diskutierten Verordnung im Fall von Krisen, höherer Gewalt und Instrumentalisierung die letzten verbliebenen Standards noch untergraben werden sollen. Die Bundesregierung wird aufgerufen, sich gegen diese Verordnung zu stellen und in den Verhandlungen im Rat eine klare rote Linie zu ziehen.

„Während der Politikbetrieb kurz vor der Sommerpause steht, werden zwischen den Mitgliedstaaten Vorschläge verhandelt, die die bislang beschlossenen Verschärfungen noch übertrumpfen“, warnt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Die mit der Zustimmung der Bundesregierung bereits getroffene Einigung eröffnet unter anderem mit der Ausweitung „sicherer Drittstaaten“ die Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Flüchtlingsschutz. Die nun diskutierten Vorschläge für den Fall einer „Instrumentalisierung von Migration“ sind darüber hinausgehend ein Rezept für brutale Pushbacks, wie man sie zum Beispiel seit 2021 an der polnisch-belarussischen Grenze sieht. Wer es überhaupt schafft einen Asylantrag zu stellen, kann für bis zu fünf Monate an der Grenze inhaftiert werden. Schon im Normalfall werden in Grenzverfahren keine fairen Asylverfahren stattfinden, je mehr Menschen an den Außengrenzen festgehalten werden, desto katastrophaler wird die Situation.

„Dass die Vorschläge zur Instrumentalisierung nach ihrem zwischenzeitlichen Scheitern im letzten Dezember nun erneut diskutiert werden, ist brandgefährlich. Die Bundesregierung muss bei ihrer Position bleiben und diese Rückendeckung für massive Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen strikt ablehnen! Würde sie ihren Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Verpflichtung für Menschenrechte und Flüchtlingsschutz in Europa ernst nehmen, so müsste sie sich aber grundsätzlich gegen die Reform stellen“, fordert Wiebke Judith.

Die gefährliche Verordnung zu Krisen und Instrumentalisierung wird im Juli unter Hochdruck verhandelt

Die schwedische EU-Präsidentschaft hatte noch auf den letzten Metern ihrer Präsidentschaft die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“ (Stand 23. Juni 2023) auf den Weg gebracht, nun macht die spanische Präsidentschaft seit Juli unter Hochdruck mit den Vorschlägen weiter. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Die von der Bundesregierung für die GEAS-Reform gewünschten Ausnahmen vom Grenzverfahren für Kinder oder andere vulnerable Personen wären dem Verordnungsentwurf nach vom Tisch. Auch droht eine Legitimierung der Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen.

Die 55 Organisationen stellen gemeinsam fest: „Die Verordnung für den Fall von Krise, Instrumentalisierung und höherer Gewalt droht an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und ermöglicht es, das geltende Recht an den Außengrenzen zu brechen.“

Bereits im Dezember 2022 appellierten 35 Organisationen an die Bundesregierung, dem damaligen Vorstoß für eine Instrumentalisierungsverordnung nicht zuzustimmen. In ihrem Prioritätenpapier spricht sich die Bundesregierung gegen die Aufnahme der Verschärfungen im Fall einer Instrumentalisierung aus. Im Beschluss des Grünen Länderrats in Bad Vilbel zur Flüchtlingspolitik steht zudem: „Die Rechte von Menschen zu beschneiden, die durch autoritäre Staaten instrumentalisiert werden, lehnen wir ab.“

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