70 Jahre Grundgesetz - Ein Grund zum Feiern und Fordern
Quelle: Verband Binationaler Familien und Partnerschaften
Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt. Für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften ist das ein Grund zum Feiern – und zum Fordern. Besonders Artikel 6 des Grundgesetzes, der sich mit der Familie beschäftigt, treibt die Organisation um. Dazu hat sie einen Flyer erstellt und eine Postkarten-Aktion gestartet.