Quelle: www.dbk.de
Die Deutsche Bischofskonferenz hat die zweite Auflage ihrer Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die aktualisierte Fassung eines Dokuments, das vor vier Jahren auf Initiative der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz erschienen ist. Vorausgegangen war seinerzeit eine kontroverse Debatte, die schließlich zu einer Verfahrensabsprache zwischen den beiden großen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führte. Mit der neuen Handreichung wird den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung getragen.
Das zunächst während einer Pilotphase erprobte „Dossierverfahren“ wurde Anfang 2016 verstetigt. Insgesamt hat sich die Vereinbarung bewährt, gerade mit Blick auf die Benennung kirchlicher und staatlicher Ansprechpartner. Dennoch gibt es von beiden Seiten immer wieder Kritik an der konkreten Umsetzung des Verfahrens. Im Sommer 2018 hat die Innenministerkonferenz eine Neuregelung beschlossen, die das Gewähren von Kirchenasyl unter bestimmten Bedingungen erschwert.
In seinem Geleitwort verweist der Vorsitzende der Migrationskommission, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg), auf die Zielrichtung des nun vorliegenden Dokuments: „Die zweite Auflage der Handreichung soll dazu beitragen, dass die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften über die veränderten Bedingungen gut informiert sind und für einen sorgsamen Umgang mit der Tradition des Kirchenasyls sensibilisiert werden.“ Neben Informationen zum rechtlichen und politischen Kontext enthält die Handreichung wichtige Praxishinweise, etwa zu den notwendigen Entscheidungs- und Kommunikationswegen. „Leitend ist für die deutschen Bischöfe die Überzeugung: Wenn es darum geht, in Einzelfällen unzumutbare Härten abzuwenden, wird das Kirchenasyl als letztes Mittel auch künftig gebraucht“, so Erzbischof Dr. Heße.