Antiziganismus und Wohnen: Bericht zeigt Ausgrenzung

Antiziganismus und Wohnen: Bericht zeigt Ausgrenzung

Quelle: Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA)

Sinti und Roma sowie andere von Antiziganismus betroffene Personen werden in erheblichem Ausmaß vom Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ausgeschlossen. Dies geht aus dem Bericht "Antiziganismus und Wohnen" hervor, den die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) veröffentlicht hat. Grundlage sind 903 dokumentierte Fälle aus dem gesamten Bundesgebiet, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 bei der MIA Bundesgeschäftsstelle sowie ihren regionalen Meldestellen eingegangen sind.

"Wenn Sinti und Roma systematisch auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden, ist das Ausdruck tief verankerter gesellschaftlicher Ausgrenzung."
Dr. Guillermo Ruiz, Geschäftsführer von MIA e.V.

"Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht und Voraussetzung für ein Leben in Würde", erklärt Dr. Guillermo Ruiz, Geschäftsführer von MIA e.V.. "Wenn Sinti und Roma systematisch auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden, ist das Ausdruck tief verankerter gesellschaftlicher Ausgrenzung. Antiziganismus zeigt sich hier in einer besonders existenzgefährdenden Form".

Diskriminierung beginnt oft im Bewerbungsprozess um Wohnraum. Betroffene berichten, dass sie aufgrund ihres Nachnamens oder einer zugeschriebenen Minderheitenzugehörigkeit pauschal abgelehnt werden. Die Daten zeigen auch, dass sich antiziganistische Anfeindungen im Wohnumfeld fortsetzen – durch Nachbar*innen, im Kontakt mit Behörden oder Wohnungsverwaltungen. Die Vorfälle reichen von alltäglicher Diskriminierung bis hin zu Bedrohungen und Gewalt.

Benachteiligte EU-Bürger*innen, darunter viele Roma, sind oft gezwungen, Wohnungen in "Schrottimmobilien" – meist zu überteuerten Preisen – anzumieten. Mit der Begründung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben der Bewohner*innen wegen Brandschutzmängeln werden ordnungsrechtliche Zwangsräumungen durchgeführt. Betroffene müssen oft in Notunterkünften unterkommen oder werden obdachlos.

Hinzu kommt die segregierte und qualitativ schlechtere Unterbringung in Geflüchtetenunterkünften, von der vor allem kriegsgeflüchtete Roma aus der Ukraine betroffen sind.

Eine strukturelle Benachteiligung zeigt sich auch in den seit den 1970er Jahren für Holocaust-Überlebende erbauten Sinti-Siedlungen. Diese wurden oft vernachlässigt. Das betrifft sowohl den baulichen Zustand als auch die soziale Infrastruktur.

Die Analyse zeigt, dass Diskriminierung, Stereotypisierung und Gewalt häufig ineinander übergehen. Betroffene erfahren nur eingeschränkt Schutz und rechtliche Sicherheit.

MIA fordert:

  • Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): durch ein Verbandsklagerecht und eine Ausweitung des Geltungsbereichs des AGG auf die staatliche Ebene
  • Schluss mit Verdrängungspolitik: Eigentümer von „Schrottimmobilien“ müssen zur Instandsetzung verpflichtet werden. Zwangsräumungen dürfen nur erfolgen, wenn eine Gefahr für Leib und Leben akut, nachweisbar und nicht kurzfristig zu beseitigen ist
  • Schutz für Sinti-Siedlungen: Sie müssen gesichert, saniert und weiterentwickelt werden
  • Gleichbehandlung ukrainischer Roma: Keine segregierte Unterbringung und langer Verbleib in Geflüchtetenunterkünften, sondern in menschenwürdigem Wohnraum
  • Behörden und kommunale Einrichtungen schulen: Verpflichtende Schulungen für Mitarbeitende, um neutrales Handeln im Bereich Wohnen sicherzustellen
  • Mehr Hilfe für Betroffene: Ausbau von Beratungs-, Monitoring- und Unterstützungsstrukturen
Infos
Kontakt

MIA- Bundesgeschäftsstelle
E-Mail: info@mia-bund.de
Telefon: 030 62 86 09 37