Quelle: EKD
In einer Videokonferenz der EU-Innenminister am 8. Oktober stand ein erster Gedankenaustausch über die neuen Vorschläge der EU-Kommission vom 23. September 2020 für ein Migrations- und Asylpaket auf der Tagesordnung. Das Paket soll einen Neustart in der zwischen den EU-Mitgliedstaaten festgefahrenen Debatte begründen. Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Dr. Martin Dutzmann, und der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, haben die Minister im Vorfeld dazu aufgerufen, über die neuen Vorschläge der EU-Kommission eine konstruktive Debatte zu führen.
"Der den Vorschlägen der EU-Kommission zugrundeliegende Ansatz, den europäischen Zusammenhalt auch bei den kontroversen Themen Asyl und Migration zu stärken und die Debatte zu versachlichen, ist dabei ausdrücklich zu begrüßen", erklärt Prälat Dutzmann. "Bedauerlicherweise hält aber die neue Verordnung für Asyl- und Migrationsmanagement an dem Grundsatz der bisherigen Dublin-Verordnung fest, dass nämlich für die Durchführung des Asylverfahrens in aller Regel der Staat der ersten Einreise zuständig ist. Genau dies ist jedoch einer der großen Problempunkte in der aktuellen Praxis des Dublin-Systems", ergänzt Prälat Jüsten.
Zahlreiche Bedenken bei neuem beschleunigten Grenzverfahren
Danach bliebe es dabei, dass die Asylverfahren im Wesentlichen in den Außengrenzstaaten durchgeführt und auch von diesen verantwortet werden. Das neu geschaffene beschleunigte Grenzverfahren rufe im Übrigen zahlreiche Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Rechtsberatung und adäquaten effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten hervor, so die beiden Prälaten. Es sei nicht erkennbar, wie zukünftig Verhältnisse, wie wir sie aktuell von den griechischen Inseln kennen, verhindert werden sollen. Es bestehe zudem die Gefahr, dass sich durch die bis zu zwölf Wochen dauernden Asylgrenzverfahren haftähnliche Zustände verfestigen. Auch der neue Solidaritätsmechanismus mit einem neuen Element der Rückkehrförderung wirft diesbezüglich viele praktische Fragen auf.
„Bedürfnisse der Schutzsuchenden nicht aus den Augen verlieren“
"Insgesamt liegt der Fokus des Pakets sehr stark auf mehr Außengrenzschutz, beschleunigten Grenzverfahren und Rückführungen", so Prälat Dutzmann. "Wir erkennen aber auch positive Elemente, wie das verstärkte Augenmerk auf besonders vulnerable Gruppen oder die geplante Erweiterung des Familienbegriffs im Rahmen der neuen Verordnung für Asyl- und Migrationsmanagement", stellt Prälat Jüsten fest.
Die beiden Prälaten geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der Vorschlag der Kommission die blockierte Debatte über ein gemeinsames europäisches Asylsystem wiederbeleben kann und appellieren an die Verantwortlichen, bei dem Ringen um Kompromisse die Bedürfnisse der Schutzsuchenden und die Einhaltung des Flüchtlingsrechts nicht aus den Augen zu verlieren.