Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Papiere

Gesundheitsversorgung auch für Menschen ohne Papiere

Quelle: Diakonie Deutschland

Diakonie und Kampagnenbündnis "GleichBeHandeln":  Zugang zu gesundheitlicher Versorgung auch für Menschen ohne Papiere sicherstellen

Berlin, 18. November - Die gesundheitliche Versorgung in Deutschland darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen. Hunderttausenden Menschen ohne Papiere wird der Zugang zum Gesundheitssystem bisher aber faktisch verwehrt: Gehen sie zum Arzt, laufen sie durch die Übermittlungspflicht im Gesundheitswesen Gefahr, abgeschoben zu werden. Mit einer Protestaktion am 18. November 2021 in Berlin machte die Kampagne "GleichBeHandeln" auf diesen menschenrechtlichen Missstand aufmerksam. Sie fordert, den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung auch für Menschen ohne Papiere sicherzustellen. Die Kampagne wird von einem breiten Bündnis aus über 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden getragen.

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: 

"Jeder Mensch in Deutschland muss sich darauf verlassen können, medizinisch gut versorgt zu werden. Gesundheit ist ein Menschenrecht. Die Übermittlungspflicht führt das Recht auf gesundheitliche Versorgung für Menschen ohne Papiere ad absurdum. Es ist längst überfällig, die für die Gesundheitsversorgung zuständigen staatlichen Anlaufstellen hiervon auszunehmen, damit Menschen ohne Aufenthaltsstatus durch einen Arztbesuch nicht die Abschiebung droht. Die Ausnahmeregelung für Schulen und Kitas seit 2011 zeigt: Die Gesetzesänderung ist vor allem eine Frage des politischen Willens. Wir appellieren an die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, auch den Gesundheitsbereich von der Übermittlungspflicht auszunehmen und dies im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Das Recht eines jeden Menschen auf Zugang zum Gesundheitssystem muss auch für Menschen ohne Papiere endlich umgesetzt werden." 

Hintergrund: 
Formal haben Menschen ohne Papiere zwar genau wie Asylsuchende einen rechtlichen Anspruch zumindest auf die Behandlung akuter Erkrankungen. Sobald sie sich aber an ein Sozialamt wenden, um den dafür erforderlichen Behandlungsschein zu erhalten, droht ihnen die Abschiebung. Denn das Sozialamt ist, wie andere staatliche Stellen auch, durch § 87 des Aufenthaltsgesetzes dazu verpflichtet, Menschen ohne Papiere umgehend an die Ausländerbehörde zu melden. Menschen ohne Papiere meiden daher aus Angst vor einer Abschiebung auch dringend angezeigte ärztliche Behandlungen, was dazu führen kann, dass Krankheiten chronisch oder zu Notfällen werden.

Eine Online-Petition der Kampagne "GleichBeHandeln" wurde bereits von über 26.000 Menschen unterzeichnet, die sich der Forderung anschließen, § 87 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend einzuschränken.