EKD-Synode: "Keine Inhaftierung von Geflüchteten"

EKD-Synode: "Keine Inhaftierung von Geflüchteten"

Quelle: ÖVA / EKD

Am 8. Und 9. November tagte die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Zum ersten Mal fand die Tagung des Kirchenparlaments komplett digital statt, auch darum wurden weniger Beschlüsse gefasst als in früheren Jahren. Gleichwohl gab es vier Anträge zu Fragen von Migration und Integration sowie Demokratie und Zusammenhalt, die beraten und beschlossen wurden.

Mit Blick auf das am 23. September 2020 vorgestellte neue Migrations- und Asylpaket der Europäischen Kommission stellt die Synode neun Forderungen auf, die sich der Rat der EKD zu eigen machen und gegenüber der Bundesregierung sowie den europäischen Institutionen vertreten soll. Unter anderem soll die "Inhaftierung" von Geflüchteten in geschlossenen Camps an den Außengrenzen der EU verhindert werden. Ebenso sollen Geflüchtete bei allen Schritten ihres Asylverfahrens garantierten Zugang zu Rechtsberatung und effektivem Rechtsschutz erhalten. Zudem wird ein dauerhafter Solidaritätsmechanismus für die Aufnahme von Geflüchteten gefordert, außerdem klare Regeln für die Verteilung von aus Seenot Geretteten und ein Ende der Kriminalisierung und Behinderung von nichtstaatlichen Akteuren.

Bundesregierung soll Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen

In einem weiteren Beschluss fordert die Synode die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern auf, sich im Dezember 2020 auf Kriterien zu verständigen, wie bei Abschiebungen die Folgen der Corona-Pandemie in den Herkunftsländern angemessen berücksichtigt werden können.

In einem verabschiedeten Antrag zur Demokratieförderung zeigt sich das Kirchenparlament besorgt über die "weiterhin sehr gefährliche und aktive rechtsextreme Szene in Deutschland". Die EKD soll sich nach dem Beschluss weiter eindeutig gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung positionieren. Explizit begrüßt wird in diesem Zusammenhang die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus.

Entsetzen über terroristische Anschläge

Zivilgesellschaftliche Akteure, die in diesen Kontexten tätig sind, müssten entschieden gestärkt werden. Darum soll sich die EKD bei der Bundesregierung und den Fraktionen im Bundestag dafür einsetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode das im Koalitionsvertrag vereinbarte Demokratiefördergesetz verabschiedet wird. Begrüßt wird die Erhöhung der Mittel für das Bundesprogramm "Demokratie leben".

Außerdem zeigt sich die Synode entsetzt über die terroristischen Anschläge in Frankreich und Österreich, die kurz vor der Tagung von Tätern mit islamistischen Hintergrund verübt wurden. "Die Synode trauert mit den Angehörigen der Opfer und hofft auf Genesung für die Verletzten. Die Synode verurteilt jeglichen Missbrauch von Religion für extremistische Zwecke", heißt es in einem entsprechenden Beschluss.

Alle Beschlüsse der Synode sind hier zu finden.

 

Über die Synode der EKD:
Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagte vom 8. bis 9. November 2020 digital. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Irmgard Schwaetzer. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzender des Rates der EKD ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 21,1 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der rund 13.500 Kirchengemeinden.